Rechtliches

Open-Access-Strategien von Verlagen

Viele Verlage bieten Ihnen als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Veröffentlichungen parallel als Postprint zu veröffentlichen.
Hilfestellung und Einzelheiten bzgl. rechtlicher Vorgaben finden Sie im Internet unter SHERPA / RoMEO. Im Projekt SHERPA werden Verlage und ihre Lizenzvereinbarungen beschrieben und bewertet. Häufig wird den Autorinnen und Autoren vom Verlag das Recht eingeräumt, die Autorenversion ihres Aufsatzes auf einem „Institutional Repository“ frei zugänglich bereitzustellen.

Der Dokumentenserver der Universität Göttingen GRO.publications bietet Ihnen für dieses sogenannte „self archiving“ oder auch „Green Road“ des Open-Access-Publizierens eine geeignete Plattform. Der „Grüne Weg“ ist die Parallelveröffentlichung oder Selbstarchivierung, die auf privaten Webseiten, Institutswebseiten oder auf Dokumentenservern erfolgen kann.

Wissenswertes für Autorinnen und Autoren

Worauf sollten Sie in Zukunft achten?

Bitte prüfen Sie bei Abschluss eines Verlagsvertrages die Klauseln über Urheberrechte und Lizenzen. Und prüfen Sie, wie die Verfügbarkeit elektronischer Ausgaben gehandhabt werden soll.

Auf der Informationsplattform open-access.net sind einige Informationen für Autorinnen und Autoren zusammengestellt.

Wenn Sie Ihre Veröffentlichungen über den Dokumentenserver der SUB Göttingen anbieten möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen zu unseren Lizenzbedingungen (PDF 9 KB) für elektronische Publikationen.

Das Recht auf eine Zweitveröffentlichung

Ein neues Recht für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren

Informationsbroschüre "Das Recht auf eine Zweitveröffentlichung" (PDF 374 KB)Seit Anfang 2014 gilt in Deutschland das Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 (4) Urheberrechtsgesetz (UrhG)). Es erlaubt Autorinnen und Autoren unter bestimmten Bedingungen die Manuskripte ihrer in Fachzeitschriften veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung über das Internet frei zugänglich zu machen. Das Recht kann von den Autorinnen und Autoren selbst wahrgenommen werden. Sie können aber auch eine Einrichtung, z. B. eine Bibliothek beauftragen, das Manuskript zum freien Abruf online zu stellen. Nach aktuellem Verständnis gilt die Regelung für Artikel, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erschienen sind, unabhängig davon, welche Rechte mit dem Publikationsvertrag an den Verlag übertragen wurden.

Für was und für wen gilt das neue Recht?

Für wissenschaftliche Artikel von Autorinnen und Autoren an Hochschulen, deren Arbeiten entweder mindestens zur Hälfte mit öffentlicher Projektförderung (z. B. DFG-, BMBF-, EU-Projekte, staatlich finanzierte Stipendien) finanziert wurden. Für wissenschaftliche Artikel, die von Mitarbeitern öffentlich finanzierter, außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z. B. WGL, HGF, MPG) erstellt wurden. Wissenschaftliche Artikel, die mit Grundmitteln einer Hochschule finanziert wurden, hat der Gesetzgeber von der Nutzung des Zweitveröffentlichungsrechts ausgeschlossen. An Hochschulen tätige Autorinnen und Autoren müssen deshalb prüfen, ob das Forschungsprojekt, über dessen Ergebnisse sie veröffentlichen, mit öffentlichen Projektmitteln gefördert wurde.
(Text verändert aus Informationsblatt „Das Recht auf eine Zweitveröffentlichung“, Creative Commons Attribution 3.0 Unported License, Design by Thomas Severin)

Weitere Informationen

Beratung

Sie möchten gerne Ihr Zweitveröffentlichungsrecht nutzen und haben hierzu noch weitere Fragen?
Gerne können Sie sich per E-Mail an uns wenden.

Recht zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen

Das Urheberrecht ist zum 1.1.2008 reformiert worden. Auf diesem Wege haben die deutschen Verlage erreicht, dass ihnen per Gesetz für ältere Publikationen weitere Rechte zufallen, die sich zur Zeit des Vertragsschlusses noch nicht einräumen ließen. Dies betrifft vor allem die Online-Bereitstellung von Publikationen der Jahre 1966 bis 1994. Im Prinzip ist dieses Anliegen zu unterstützen, weil Verlage nur dann in Online-Angebote investieren, wenn sie nicht jeden Autor einzeln kontaktieren und um die Rechteübertragung bitten müssten. Der Gesetzestext geht jedoch von der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Ihren Publikationen aus, so dass Sie als Autor Ihre Publikationen nicht mehr im Internet veröffentlichen oder Dritten wie Ihrer eigenen Universität Rechte einräumen dürfen. Die Diskussion um die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht abgeschlossen, unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an diesem Übertragungsmodell.

Rechteerklärung an der Universität Göttingen

Die SUB Göttingen hat im Dezember 2007 die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Schreiben über die Novellierung des Urheberrechts informiert und sie zur Übertragung des einfachen Nutzungsrechtes an die Georg-August-Universität Göttingen aufgefordert. Diesem Appell sind zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität gefolgt. Die Übertragung der Nutzungsrechte behält ihre dauerhafte Gültigkeit und wird von der SUB Göttingen treuhänderisch verwahrt.

Wenn Sie, als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler ein solches Nutzungsrecht in der Zeit von 2007 - 2008 bereits übertragen hatten bzw. jetzt übertragen möchten, finden Sie in den folgenden Abschnitten die jeweiligen Einzelheiten zusammengestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtesituationen muss dabei differenziert werden nach:

Darf ich meine Veröffentlichungen, die zwischen 1964 und 1994 erschienen sind, einscannen (lassen) und online bereitstellen?

Wenn Sie die Rechte an der elektronischen Bereitstellung Ihrer Werke besitzen, stellt das Einscannen von Veröffentlichungen aus den Jahren 1966 bis 1994 und die Bereitstellung über ein Institutionelles Repositorium im Regelfall kein Problem dar. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Verlag durch eine redaktionelle Bearbeitung (z. B. neu gesetzte Tabellen, bearbeitete Bilder oder Lektorat) ein eigenes Urheberrecht erlangt (KG Berlin Urteil v. 29.11.1996, Az. 5 U 317/96). Das bloße Layout des Verlags genießt keinen urheberrechtlichen Schutz. Im Zweifelsfall sollten Sie Rücksprache mit dem Verlag halten oder Ihre Autorenversion (d. h. die letzte beim Verlag eingereichte Version) bereitstellen.

Wenn Sie der Universität Göttingen Online-Nutzungsrechte für die Bereitstellung Ihrer Veröffentlichungen der Jahre 1966 - 1994 einräumen bzw. bereits eingeräumt haben, wird die SUB Göttingen diese sukzessive im Rahmen ihrer Möglichkeiten Open Access im Internet bereitstellen. Die SUB Göttingen bietet Ihnen technische Unterstützung und Services für das Scannen und Digitalisieren.