Verlust oder Beschädigung des ausgeliehenen Werks

Bei Verlust oder Beschädigung eines von Ihnen ausgeliehenen Werks müssen Sie vollwertigen Schadensersatz leisten, auch wenn Sie kein Verschulden trifft.

Bitte füllen Sie in einem solchen Fall die folgende Verlust-/Schadensmeldung aus.

Formular Verlustmeldung

Ihre Kontaktinformationen
Ich melde folgendes Buch
Schadens- oder Verlustfall
Erklärung
Erklärung*
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Erklärung*
Absenden der Angaben

Weitergehende Hinweise zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie im Datenschutzhinweis.